AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der cmd one GmbH
Stand: Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
01 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge der cmd one GmbH, Oldenburg (cmd one), über Beratung, Softwareentwicklung, KI-Leistungen, Schulungen, Wartung, Betrieb und Hosting. Für eigene Standardprodukte von cmd one, etwa Software als Dienst, gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.
(2) Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunde).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von cmd one in Textform, auch wenn cmd one in Kenntnis dieser Bedingungen leistet.
(4) Bei Widersprüchen gelten zuerst individuelle Vereinbarungen, dann die Leistungsbeschreibung mit ihren Anlagen, dann diese AGB. In Datenschutzfragen geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor.
02 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von cmd one sind vier Wochen bindend, soweit sie keine andere Frist nennen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder cmd one seinen Auftrag in Textform bestätigt. Verweise dieser AGB auf das Angebot meinen dann Auftrag und Auftragsbestätigung.
03 Leistungen und Vertragstyp
(1) Für Art, Umfang und rechtliche Einordnung der Leistungen zählt der in Angebot und Leistungsbeschreibung vereinbarte Inhalt, nicht die Bezeichnung.
(2) Leistungen ohne vereinbarten Erfolg, etwa Beratung, Analyse, Konzeption, Projektleitung, Schulung und Wartung, sind Dienstleistungen, für die cmd one sorgfältige und fachgerechte Arbeit schuldet. Bei Entwicklung nach Aufwand schuldet cmd one Leistungen im vereinbarten zeitlichen Umfang, aber keinen bestimmten Funktionsumfang und keine Fertigstellung zu einem Termin.
(3) Einen bestimmten Erfolg schuldet cmd one, soweit er vereinbart ist. Solche Werkleistungen beschreiben die Parteien mit Abnahmekriterien (Werkmodul). Prototypen und Machbarkeitsnachweise dienen nur der Erprobung und sind nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Dass der erprobte Ansatz trägt, schuldet cmd one nicht.
(4) Sicherheitsupdates für individuell entwickelte Software liefert cmd one außerhalb der Mängelhaftung nur mit Wartungsvertrag oder gegen Vergütung, zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Reaktionszeiten bei Wartung gelten nur, soweit sie vereinbart sind. Für Betrieb und Hosting gilt eine Hosting-Anlage, eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet cmd one nur, soweit sie dort vereinbart ist.
(5) Dienste Dritter, etwa KI-Modelle oder Cloud-Dienste, verantwortet cmd one nicht, soweit der Kunde sie selbst bezieht. Bezieht cmd one sie, nennt das Angebot den Anbieter und zu beachtende Nutzungsbedingungen. cmd one wählt sorgfältig aus, schuldet eine bestimmte Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des Dienstes aber nur, soweit sie vereinbart ist. Ändert der Anbieter nach Vertragsschluss den Dienst oder seine Bedingungen oder stellt ihn ein, ist die Anpassung eine Änderung nach Ziffer 5. Das gilt nicht, wenn cmd one das zu vertreten hat oder wenn bei einer Werkleistung vor der Abnahme die Änderung eines von cmd one ausgewählten Dienstes bei Vertragsschluss angekündigt war. Wird die Anpassung nicht beauftragt und ist die Leistung ohne sie nicht sinnvoll möglich, kann jede Partei die betroffene Leistung kündigen.
(6) Rechtliche Anforderungen aus Branche, Produkten oder Abläufen des Kunden, etwa zu Barrierefreiheit, setzt cmd one nur um, soweit sie vereinbart sind. Der Kunde teilt sie vor Vertragsschluss mit.
(7) cmd one darf Subunternehmer einsetzen, verpflichtet sie auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit und bleibt dem Kunden verantwortlich.
04 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde benennt einen fachkundigen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner, stellt rechtzeitig Informationen, Daten, Testumgebungen und Zugänge mit den nötigen Rechten bereit, entscheidet fristgerecht und teilt Sicherheitsvorgaben vorher in Textform mit. Für spätere oder geänderte Vorgaben gilt Absatz 5 entsprechend. cmd one meldet nicht mehr benötigte Zugänge spätestens bei Vertragsende, der Kunde sperrt sie dann.
(2) Er sichert seine Daten regelmäßig nach dem Stand der Technik, auch während cmd one in seinen Systemen arbeitet, soweit cmd one die Datensicherung nicht übernommen hat.
(3) Er stellt sicher, dass er überlassene Daten und Inhalte rechtmäßig nutzen darf und für ihre Verarbeitung die nötigen Rechtsgrundlagen bestehen, einschließlich der Information Betroffener und einer Beteiligung des Betriebsrats. Verletzt er das, stellt er cmd one von daraus folgenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, außer er hat es nicht zu vertreten. cmd one informiert ihn unverzüglich, stimmt die Abwehr mit ihm ab und erkennt nichts ohne seine Zustimmung an.
(4) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und Berufsgeheimnisse (§ 203 StGB) macht er nur nach Mitteilung in Textform und gesondert vereinbarten Schutzmaßnahmen zugänglich.
(5) Unterbleibt eine Mitwirkung oder kommt sie verspätet, weist cmd one darauf hin. Termine verschieben sich um die Verzögerung zuzüglich angemessener Anlaufzeit, und Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet. §§ 615, 642 BGB bleiben unberührt.
05 Änderungen der Leistung
(1) Jede Partei kann Änderungen vorschlagen. cmd one nennt die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine. Erheblichen Prüfaufwand kündigt cmd one an, er wird vergütet, wenn der Kunde die Prüfung trotzdem wünscht.
(2) Umgesetzt wird erst nach Beauftragung in Textform, mangels anderer Vereinbarung nach Aufwand. Bis dahin gilt die bisherige Vereinbarung. Für eine vom Kunden verlangte Unterbrechung gilt Ziffer 4 Abs. 5 entsprechend.
(3) Änderungen, die mit ihren Kapazitäten oder Kompetenzen nicht zumutbar umsetzbar sind, kann cmd one ablehnen.
06 Termine, Störungen und Absagen
(1) Termine sind Planungsziele, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart sind. Überschreitet cmd one bei einer Werkleistung ein Planungsziel um mehr als sechs Wochen, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen und danach seine gesetzlichen Rechte geltend machen, Schadensersatz jedoch nur nach Ziffer 14.
(2) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von cmd one, etwa Naturereignisse, Streik oder Ausfälle nicht von ihr ausgewählter Drittanbieter, verschieben Termine und Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Cyberangriffe zählen nur dazu, wenn cmd one angemessene Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat. cmd one informiert unverzüglich. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei die betroffene Leistung kündigen.
(3) Termine für Workshops, Schulungen und Vor-Ort-Einsätze sind abweichend von Absatz 1 mit Vereinbarung in Textform für beide Parteien verbindlich. Sagt der Kunde einen solchen Termin ab, vergütet er die erbrachte Vorbereitung, bei Absage später als sieben Tage vorher zusätzlich 50 Prozent der Vergütung für den Termin, soweit cmd one die Zeit nicht anderweitig nutzen kann. Der Kunde kann einen wesentlich geringeren Ausfall nachweisen oder Ersatzteilnehmer benennen. Vereinbarte, nicht erstattbare Reise- und Raumkosten trägt er auch bei einer von ihm veranlassten Verschiebung. Bei fristloser Kündigung gilt das Gesetz.
07 Vergütung und Zahlung
(1) Mangels anderer Vereinbarung rechnet cmd one monatlich nach Aufwand mit Tätigkeitsnachweis ab. Festpreise gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur für den beschriebenen Umfang. Ohne Zahlungsplan kann cmd one monatliche Abschläge für nachgewiesene Leistungen verlangen, bei Werkleistungen nach § 632a BGB.
(2) Aufwandsschätzungen sind unverbindlich und verpflichten nicht zum Abruf. Droht eine Überschreitung um mehr als 15 Prozent, informiert cmd one vorher in Textform und erbringt Aufwand über diese Schwelle hinaus erst nach Freigabe in Textform. Ohne Freigabe kann der Kunde den Umfang nach Ziffer 5 anpassen oder die Leistung kündigen, Termine verschieben sich bis zur Entscheidung.
(3) Kosten für Dienste Dritter, etwa KI-Modelle, Hosting oder Lizenzen, trägt der Kunde, soweit sie im Angebot ausgewiesen oder in Textform freigegeben sind, nutzungsabhängige Kosten nach Verbrauch zu den Preisen im Angebot, sonst zu denen des Anbieters. Ändert ein Anbieter seine Preise, kann cmd one nachgewiesene Erhöhungen mit einem Monat Ankündigungsfrist in Textform weitergeben, Senkungen gibt sie ebenso weiter. Der Kunde kann die betroffene Leistung zum Wirksamwerden der Weitergabe kündigen.
(4) Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Ein Kontingent liegt nur vor, wenn das Angebot ein Leistungsvolumen für einen bestimmten Zeitraum ausdrücklich so bezeichnet. Der Vertrag ist dann abweichend von Ziffer 16 frühestens zum Ende des Zeitraums ordentlich kündbar. cmd one weist spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform auf offene Leistungen hin. Für bei Ablauf des Zeitraums nicht abgerufene Leistungen kann cmd one die Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was sie anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei vorzeitiger Kündigung gilt das nicht.
(6) Bei Zahlungsverzug kann cmd one nach Ankündigung in Textform und erfolglosem Ablauf von 14 Tagen weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten, Termine verschieben sich entsprechend zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Kundendaten löscht cmd one deswegen nicht und stellt dem Kunden auf Verlangen eine Kopie bereit.
(7) Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen.
08 Abnahme von Werkleistungen
(1) cmd one zeigt die Fertigstellung einer Werkleistung in Textform an und setzt eine angemessene Abnahmefrist von mindestens 14 Tagen. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Darauf weist cmd one in der Anzeige hin. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.
(2) Teilleistungen werden gesondert abgenommen, wenn die Leistungsbeschreibung das vorsieht. Spätere Abnahmen betreffen dann nur das Zusammenwirken mit abgenommenen Teilen.
09 Mängel
(1) Mängel meldet der Kunde unverzüglich in Textform, möglichst nachvollziehbar beschrieben. Ebenso meldet er aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle in Software von cmd one.
(2) Bei einer von cmd one zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen einer Dienstleistung korrigiert oder wiederholt cmd one auf unverzügliche Beanstandung des Kunden in Textform die konkret betroffene Leistung ohne zusätzliche Vergütung, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Für Schadensersatz gilt Ziffer 14.
(3) Bei Werkleistungen kann cmd one nach ihrer Wahl nachbessern oder neu herstellen. Schlägt das fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, für Schadensersatz und vergebliche Aufwendungen jedoch Ziffer 14.
(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung beruht auf Änderungen, die weder cmd one noch von ihr Beauftragte vorgenommen haben, auf einem Einsatz unter weder vereinbarten noch vertraglich vorausgesetzten noch üblichen Bedingungen, auf Fehlern von Software oder Diensten, die der Kunde bezieht oder bereitstellt, oder auf Änderungen von Diensten Dritter nach der Abnahme (Ziffer 3 Abs. 5).
(5) Liegt weder ein Mangel noch eine von cmd one zu vertretende Pflichtverletzung vor, kann cmd one den Prüfaufwand berechnen, wenn der Kunde das bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.
10 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) cmd one behält alle Rechte an vorbestehenden oder unabhängig vom Auftrag entstandenen Methoden, Vorlagen, Werkzeugen, Programmbausteinen und Know-how (Background) sowie an allgemein verwendbaren Bausteinen aus dem Projekt, die keine vertraulichen Informationen oder kundenspezifische Fachlogik des Kunden enthalten, und darf sie weiterverwenden.
(2) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke im Rahmen des Vertragszwecks, an enthaltenem Background und Bausteinen nach Absatz 1, soweit es zur Nutzung der Ergebnisse erforderlich ist. Er darf sie durch Dienstleister betreiben und warten lassen, den vorgesehenen Nutzern bereitstellen, etwa seinen Kunden bei einem Chatbot, verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) für die Dauer der Verbindung entsprechende Rechte einräumen und seine Rechte bei Veräußerung des nutzenden Unternehmens oder Unternehmensteils übertragen. Jede weitere Weitergabe, insbesondere der Vertrieb als eigenes Produkt, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Quellcode individuell entwickelter Software und Zugang zu Repositories erhält der Kunde, soweit das im Angebot vereinbart ist. Er darf die Software dann selbst oder durch zur Vertraulichkeit verpflichtete Dritte bearbeiten. Sonst erhält er die Ergebnisse in der vereinbarten Form, etwa als ausführbare Software, Einrichtung oder Konfiguration. Konfigurationen, Workflows und Prompts in seinen Systemen darf der Kunde anpassen und anpassen lassen. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
(4) Ausschließliche Rechte erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Background und Bausteine nach Absatz 1 bleiben auch dann bei cmd one, soweit nichts anderes vereinbart ist, und werden in der Dokumentation benannt.
(5) Endgültig erhält der Kunde die Rechte an einem Arbeitsergebnis mit vollständiger Zahlung der darauf entfallenden Vergütung, bei Aufwandsabrechnung der Vergütung für die Zeiträume seiner Entstehung. Bis dahin darf er es vorläufig nutzen. cmd one kann das nur während eines Verzugs mit dieser Vergütung und nach erfolgloser Nachfrist von 14 Tagen mit Hinweis auf die Untersagung untersagen, nicht wegen berechtigt zurückbehaltener Beträge.
(6) Für Open-Source-Software, KI-Modelle und andere Software Dritter gelten deren Lizenzen, die der Kunde beachtet. cmd one listet sie bei Übergabe auf. Komponenten mit starkem Copyleft, etwa GPL oder AGPL, oder ohne Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung setzt cmd one nur mit Zustimmung des Kunden in Textform ein.
(7) KI-gestützt erzeugte Ergebnisse sind nicht immer urheberrechtlich geschützt. Für nicht geschützte Teile gelten die Absätze 2 bis 5 vertraglich, ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten sichert cmd one dafür nicht zu.
(8) Daten und Inhalte des Kunden nutzt cmd one nur für Leistungen an ihn, der Kunde räumt dafür die nötigen einfachen Rechte ein. Für andere Kunden oder eigene Produkte, insbesondere zum Training von KI-Modellen, nutzt cmd one sie nicht. Allgemeines Erfahrungswissen darf cmd one weiter nutzen, ohne vertrauliche Informationen offenzulegen.
(9) Macht ein Dritter Schutzrechte gegen die vertragsgemäße Nutzung eines Arbeitsergebnisses geltend, informiert der Kunde cmd one unverzüglich, erkennt nichts ohne ihre Zustimmung an und überlässt ihr auf Verlangen die Abwehr auf ihre Kosten. Besteht eine Verletzung, kann cmd one nach ihrer Wahl die Rechte beschaffen oder das Ergebnis unter Erhalt der vereinbarten Funktion ändern, im Übrigen gelten Ziffer 9 und 14. Beruht die Verletzung auf Inhalten oder Vorgaben des Kunden, fremden Änderungen oder einer nicht vereinbarten Verbindung mit anderer Software, haftet cmd one nur nach Ziffer 14 Abs. 1, und für Inhalte und Vorgaben des Kunden gilt Ziffer 4 Abs. 3 entsprechend.
11 Einsatz von KI
(1) cmd one darf KI-Werkzeuge und Modelle externer Anbieter einsetzen. Vertrauliche Informationen gibt cmd one nur in Dienste ein, die Eingaben nicht zum Training nutzen und deren Anbieter zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, personenbezogene Daten nur in Dienste, die im Vertrag zur Auftragsverarbeitung genehmigt sind. Das gilt nicht für Dienste, die der Kunde selbst bezieht. Auf Anfrage nennt cmd one die eingesetzten Dienste.
(2) Der Kunde kann externe KI-Dienste für seine Daten in Textform ausschließen. Erschwert das die Leistung, gilt Ziffer 5. Ist sie dann nicht sinnvoll umsetzbar, kann jede Partei sie kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) KI-Ausgaben können fehlerhaft sein. cmd one prüft KI-gestützt erstellte Arbeitsergebnisse mit der erforderlichen Sorgfalt, sichert aber keine fehlerfreien KI-Ausgaben zu. Ob Ausgaben ungeprüft verwendet oder Handlungen automatisiert ausgelöst werden, etwa durch KI-Agenten, entscheidet und verantwortet der Kunde, einschließlich fachlicher Prüfung, menschlicher Aufsicht, darauf gestützter Entscheidungen und Art. 22 DSGVO. Ansprüche wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen von cmd one bleiben unberührt.
(4) Setzt der Kunde KI-Systeme in eigener Verantwortung ein, ist er Betreiber im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Nimmt er ein für ihn entwickeltes System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Betrieb, ist er zugleich Anbieter. Die Pflichten aus diesen Rollen trägt er. cmd one bringt solche Systeme nicht unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr und nimmt sie nicht so in Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Pflichten beider Parteien bleiben unberührt. Von ihr entwickelte Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen gestaltet cmd one so, dass Nutzer den Einsatz von KI erkennen (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung).
(5) Von cmd one entwickelte oder angepasste KI-Systeme sind nicht für Hochrisiko-Zwecke nach der KI-Verordnung bestimmt und dürfen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht dafür eingesetzt oder umgewandelt werden (Art. 25 Abs. 2 KI-Verordnung). Solche Vorhaben teilt der Kunde vorher mit. Nach Art. 5 KI-Verordnung verbotene Praktiken setzt cmd one nicht um, und der Kunde setzt die Systeme nicht dafür ein.
12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Vertraulich sind als solche gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse (§ 2 Nr. 1 GeschGehG).
(2) Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, ihr rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt sind, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund rechtlicher Pflicht offengelegt werden müssen. Im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit zulässig.
(3) Weitergeben darf jede Partei vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und Dienstleister einschließlich Anbietern nach Ziffer 3 Abs. 5 und Ziffer 11 Abs. 1, der Kunde auch an verbundene Unternehmen und Dienstleister, die Arbeitsergebnisse nutzen oder betreiben, jeweils soweit diese sie für ihre Aufgabe benötigen, außerdem an Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Versicherer. Alle Empfänger müssen zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Vertrag darf jede Partei vertrauliche Informationen offenlegen, soweit erforderlich.
(4) Systemzugänge der anderen Partei nutzt jede Partei nur für den Vertrag. Ohne Quellcode überlassene Arbeitsergebnisse darf der Kunde nicht zurückentwickeln, um Geschäftsgeheimnisse von cmd one zu erlangen. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
(5) Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse, solange sie es sind. Die Zusammenarbeit selbst ist nicht vertraulich, soweit Ziffer 17 die Nennung erlaubt.
(6) Nach Vertragsende gibt die empfangende Partei vertrauliche Unterlagen auf Verlangen heraus oder löscht sie, außer Arbeitsergebnissen, die der Kunde nach Ziffer 10 nutzen darf, und Kopien für Aufbewahrungspflichten oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die vertraulich bleiben. Sicherungskopien werden im regulären Zyklus gelöscht. Für personenbezogene Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
13 Datenschutz
(1) Verarbeitet cmd one personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden oder kann sie bei Arbeiten in seinen Systemen darauf zugreifen, schließen die Parteien vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bis dahin überlässt der Kunde keine solchen Daten oder Zugänge. Verzögert sich der Abschluss aus Gründen beim Kunden, gilt Ziffer 4 Abs. 5.
(2) Technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und Löschung regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und nutzt, wo möglich, Test- oder anonymisierte Daten. Kontaktdaten seiner Ansprechpartner verarbeitet cmd one in eigener Verantwortung (cmd-one.com/datenschutz).
14 Haftung
(1) cmd one haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und soweit cmd one eine Garantie übernommen hat.
(2) Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet cmd one bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie beträgt außerdem höchstens 1.000.000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden und 3.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden. Mehrere Schäden aus derselben Pflichtverletzung oder demselben Fehler eines Arbeitsergebnisses gelten als ein Schadensfall.
(3) Für den Verlust von Daten haftet cmd one bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Hat cmd one die Datensicherung vertraglich übernommen, gilt diese Einschränkung nicht.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen, soweit auf einzelne Leistungen Mietrecht anwendbar ist.
(5) Diese Regeln gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von cmd one.
15 Verjährung
Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren, außer in den Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 14 Abs. 1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen.
16 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelprojekte über Beratung oder Entwicklung nach Aufwand kann jede Partei mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Kündigt der Kunde eine Werkleistung ohne Kündigungsrecht nach diesen AGB, gilt für die Vergütung § 648 BGB.
(2) Rahmenverträge über Leistungen nach Aufwand laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Beauftragte Einzelprojekte bleiben unberührt.
(3) Wartungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
(4) Verträge über Betrieb und Hosting laufen auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, cmd one mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Datensicherung, Herausgabe der Daten und Anbieterwechsel regelt die Hosting-Anlage, bei Datenverarbeitungsdiensten nach dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Für diese Dienste fallen Wechselentgelte nur an, soweit der Data Act sie zulässt.
(5) Bei Vertragsende übergibt cmd one die vorhandenen, für den Weiterbetrieb nötigen Zugänge, Konfigurationen und Informationen sowie die erstellten Arbeitsergebnisse nach Zahlung der darauf entfallenden, nicht berechtigt zurückbehaltenen Vergütung in der vereinbarten Form, Quellcode nur nach Ziffer 10 Abs. 3. Weitergehende Unterstützung wird nach Aufwand vergütet.
(6) Kündigungen nach diesen AGB ohne genannte Frist wirken sofort, die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
17 Referenzen
(1) cmd one darf den Kunden namentlich als Referenz nennen, etwa auf der Website, in Präsentationen und Angeboten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Logo, Projektinhalte und Kennzahlen nutzt cmd one nur mit Zustimmung des Kunden in Textform.
(2) Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen und Zustimmungen widerrufen. cmd one entfernt Nennung und Inhalte dann innerhalb von 14 Tagen aus digitalen Medien und nutzt sie in neuen gedruckten Unterlagen nicht mehr.
18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Oldenburg (§ 38 Abs. 1 ZPO). cmd one kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Individuelle Abreden gehen vor (§ 305b BGB).
(4) Änderungen dieser AGB gelten nur für danach geschlossene Verträge oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.